Lizenzbestimmungen
EULA (End-User-License-Agreement)
Der vorliegende Software-Vertrag („Vertrag”) gilt zwischen Ihnen (einer natürlichen oder juristischen Person), dem Endbenutzer, und Petra Rigling Reha-Service („Reha-Service”). Der Vertrag berechtigt Sie, die Software wie in Klausel 1 unten angegeben zu verwenden. Die Software kann gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen auf CD-ROM/DVD-ROM gespeichert sein, per elektronischer Post an Sie versendet oder von Ihnen von Web-Seiten oder Servern von Reha-Service oder anderen Quellen heruntergeladen worden sein. Dieser Vertrag regelt die Rechte des Endbenutzers, er stellt keinen Vertrag über den Verkauf der Software dar. Reha-Service behält sich weiterhin die Eigentumsrechte an der Software-Kopie, den in der Verpackung enthaltenen physischen Datenträgern und etwaigen anderen Kopien, die Sie im Rahmen der vorliegenden vertraglichen Regelungen von der Software anfertigen dürfen, vor.
Lesen Sie diesen Vertrag sorgfältig durch, bevor Sie das Siegel aufbrechen, die Software installieren, herunterladen oder verwenden. Mit dem Bruch des Siegels erklären Sie sich mit den Bedingungen des vorliegenden Vertrags einverstanden. Wenn Sie nicht mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden sind, müssen Sie sofort die Software und die mitgelieferte Dokumentation an Reha-Service zurückgeben. MIT VERWENDUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE, DASS SIE DIESE BESTIMMUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND EINVERSTANDEN SIND, SICH AN DIE DARIN GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU HALTEN.
1. SOFTWARE. Im Rahmen des vorliegenden Vertrags wird der Begriff „Software“ zusammenfassend für folgende Elemente verwendet: (i) Das oben angegebene Software-Produkt; (ii) den gesamten Inhalt der Diskette(n), CD-ROM/DVD-ROM(s), elektronischen Post und der zugehörigen angefügten Dateien oder anderer Medien, die zusammen mit diesem Vertrag geliefert wird/werden, einschließlich der über CD-ROM/DVD-ROM, elektronische Post oder Web-Seite bezogenen Software in Objektcode-Form; (iii) digitale Abbildungen, Fotosammlungen, Clip-Arts oder andere künstlerische Werke („Bibliotheksdateien“); (iv) zugehörige schriftliche Ausführungen und andere mögliche zugehörige Dokumentationen („Dokumentation“); (v) Schriftarten und (vi) Erweiterungen, geänderte Versionen, Aktualisierungen, Zusätze und Kopien der Software (zusammenfassend „Aktualisierungen“), falls vorhanden, die Reha-Service im Rahmen dieses Vertrags für Sie lizenziert.
2. – entfällt –
3. RECHTE DER ENDBENUTZER UND VERWENDUNG. Reha-Service gewährt Ihnen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Endbenutzerrecht zum Installieren der Software auf der/den lokalen Festplatte(n) oder einem anderen permanenten Speichermedium eines einzigen Computers und zum Verwenden der Software auf jeweils einem einzigen Computer oder Terminal.
4. EINSCHRÄNKUNGEN DER ENDBENUTZERRECHTE. Sie dürfen die Software weder kopieren noch verteilen noch Bearbeitungen daran vornehmen, abgesehen von den folgenden Ausnahmen:
(a) Sie dürfen eine einzige Kopie der Software als Sicherungskopie auf einem magnetischen Datenträger anlegen. Diese Sicherungskopie darf jedoch auf keinem Computer installiert und verwendet werden. Alle anderen von der Software angefertigten Kopien stellen eine Verletzung des vorliegenden Vertrags dar.
(b) Sie dürfen das Recht, die Software zu verwenden, nur in dem Maße ausüben, und die Software nur so ändern, übersetzen, vervielfältigen oder weitergeben, wie es ausdrücklich in vorliegendem Vertrag vorgesehen ist.
(c) Sie dürfen die Software nicht unterlizenzieren, vermieten, verpachten oder verleihen.
(d) Sie dürfen die Software nicht rückentwickeln, übersetzen und kompilieren (“Reverse Engineering”), oder disassemblieren oder auf andere Art versuchen, den Quellencode der Software zu ermitteln oder die Software als Basis für Bearbeitungen verwenden.
(e) Sofern in der Dokumentation nichts anderes angegeben ist, dürfen Sie keine der in der Software enthaltenen Bibliotheksdateien darstellen, ändern, vervielfältigen oder verteilen. Sie dürfen die Bibliotheksdateien oder Bearbeitungen hiervon weder registrieren lassen oder noch Rechte dafür beanspruchen.
(f) Sie verpflichten sich, die Software ausschließlich in einer Weise zu verwenden, die vereinbar mit dem geltenden Recht unter der Gerichtsbarkeit ist, unter der Sie die Software verwenden, einschließlich geltendem Urheberrecht und anderer geistiger Eigentumsrechte.
5. COPYRIGHT. Die Software und alle Rechte hieran, einschließlich der entsprechenden Eigentumsrechte, gehören ohne Einschränkungen Reha-Service und/oder seinen Lizenzgebern. Struktur, Organisation und Code der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Reha-Service und/oder seinen Lizenzgebern und Tochtergesellschaften. Abgesehen von der in Klausel 3 (Einschränkungen der Endbenutzerrechte) genannten Ausnahme dürfen Sie die Software nicht kopieren. In allen von Ihnen angefertigten, im Rahmen dieses Vertrags genehmigten Kopien müssen dieselben Urheberrechtsvermerke und anderen Eigentumshinweise enthalten sein, die auch in der Software enthalten sind.
6. SOFTWARE FÜR MEHRERE UMGEBUNGEN / MEHRSPRACHIGE SOFTWARE / SOFTWARE AUF DUALEN MEDIEN / MEHRFACHKOPIEN / AKTUALISIERUNGEN. Falls die Software mehrere Plattformen oder Sprachen unterstützt, falls Sie die Software auf mehreren Medien erhalten oder wenn Sie auf andere Weise mehrere Kopien der Software erhalten, dürfen alle Versionen der Software nur auf einem einzigen Computer installiert werden. Sie dürfen die Versionen der Software, die Sie nicht verwenden, nicht vermieten, verpachten unterlizenzieren, verleihen oder übertragen. Falls es sich bei der Software um die Aktualisierung einer älteren Software-Version handelt, müssen Sie für die ältere Version gültige Endbenutzerrechte besitzen, damit Sie die Aktualisierung verwenden dürfen. Um Ihnen den Übergang zur Aktualisierung zu vereinfachen, dürfen Sie die ältere Version nach Erhalt der Aktualisierung noch neunzig (90) Tage lang verwenden. Nach dieser Zeit dürfen Sie die ältere Version nur noch verwenden, um die Installation der Aktualisierung zu ermöglichen.
7. VERTRAGSLAUFZEIT. Dieser Vertrag tritt am Tag der Erstinstallation der Software in Kraft. Sie können diesen Vertrag jederzeit beenden, indem Sie die Software, alle Sicherungskopien und das gesamte von Reha-Service bereitgestellte zugehörige Material endgültig löschen und zerstören oder auf eigene Kosten zurückgeben. Sie verlieren Ihre Rechte als Endbenutzer automatisch und mit sofortiger Wirkung ohne Benachrichtigung seitens Reha-Service, wenn Sie Bestimmungen des vorliegenden Vertrags nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie die Software, alle Sicherungskopien und das zugehörige Material sofort löschen und zerstören oder auf eigene Kosten an Reha-Service zurückgeben.
8. SIE ERKENNEN AN, DASS DIE SOFTWARE IN DER VORLIEGENDEN FORM OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GELIEFERT WIRD, UND DASS, SOWEIT ES DAS GELTENDE GESETZ ERLAUBT, WEDER REHA-SERVICE NOCH SEINE LIZENZGEBER ODER TOCHTERGESELLSCHAFTEN NOCH DIE URHEBERRECHTSINHABER AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND IRGENDWELCHE ERKLÄRUNGEN ABGEBEN ODER IRGENDWELCHE GARANTIEN ÜBERNEHMEN, EINSCHLIESSLICH (JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF) GARANTIEN FÜR DIE MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK ODER AUSSAGEN, DASS DIE SOFTWARE KEINE PATENTE, URHEBERRECHTE, WARENZEICHEN ODER ANDERE RECHTE DRITTER VERLETZT. ES GIBT KEINE GARANTIEN SEITENS REHA-SERVICE ODER DRITTER DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE-FUNKTIONEN DEN ANFORDERUNGEN DES BENUTZERS ENTSPRECHEN ODER DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI VERLÄUFT. DER BENUTZER ALLEIN ÜBERNIMMT DIE VERANTWORTUNG UND DAS RISIKO, DIE SOFTWARE SEINEN ZWECKEN ENTSPRECHEND AUSZUWÄHLEN, IHRE INSTALLATION UND VERWENDUNG UND DIE DARAUS RESULTIERENDEN ERGEBNISSE.
9. KEINE WEITEREN VERPFLICHTUNGEN. Aus diesem Vertrag resultieren keine anderen Verpflichtungen für Reha-Service als die ausdrücklich hier genannten.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. SOWEIT ES DAS GELTENDE RECHT ERLAUBT, ÜBERNEHMEN REHA-SERVICE, SEINE FIRMENMITARBEITER, LIZENZGEBER ODER TOCHTERGESELLSCHAFTEN IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR GEWINNEINBUSSEN, EINNAHMEVERLUSTE, VERKAUFSAUSFÄLLE, DATENVERLUSTE ODER BESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR ERSATZWAREN ODER -LEISTUNGEN, SACHSCHÄDEN, PERSONENSCHÄDEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERLUST VON GESCHÄFTSDATEN SOWIE FÜR SÄMTLICHE SPEZIELLEN, DIREKTEN, INDIREKTEN, BEILÄUFIGEN, WIRTSCHAFTLICHEN, STRAFE EINSCHLIESSENDEN ODER SONSTIGEN SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, WIE DIESE SCHÄDEN VERURSACHT WURDEN UND OB SIE AUS EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINEM ANDEREN HAFTUNGSGRUND, AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DER UNFÄHIGKEIT, DIE SOFTWARE ZU VERWENDEN, RESULTIEREN, SELBST WENN REHA-SERVICE ODER DIE LIZENZGEBER ODER TOCHTERGESELLSCHAFTEN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDEN.
11. TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG. Reha-Service ist nicht verpflichtet, Ihnen technische Unterstützung zu gewähren, wenn dies nicht in einer eigenen schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Reha-Service festgehalten wird.
12. AUSFUHRÜBERWACHUNG. entfällt
13. MITTEILUNGEN. Alle Mitteilungen und Rücksendungen von Software und Dokumentation haben an die folgende Adresse zu erfolgen:
Petra Rigling Reha – Service
Eiderstr. 56
D-24943 Flensburg
14. GELTENDES RECHT & ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Der vorliegende Vertrag stellt hinsichtlich der Software den gesamten Vertrag zwischen Reha-Service und Ihnen dar. Er setzt alle früheren Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Endbenutzer-Verträge, Mitteilungen oder Werbungen im Hinblick auf die Software außer Kraft.